Tipps/Infos

7 häufige Fehler bei der Seniorenheim-Suche im Ausland

1. Leistung der Seniorenheime schlecht vergleichbar

Häufig wird der günstige Preis als entscheidendes Argument bei der Seniorenresidenz und Pflegeheim- Suche im Ausland angeführt. Dieser lässt sich zunächst leicht herausfinden. Deutlich schwieriger wird es dann die Leistungen zu vergleichen, denn nicht jedes Heim gibt an, welche Möglichkeiten es bietet – gerade eben im Vergleich mit anderen Altenheimen. Und auch die Online-Suche im Internet und eventuelle telefonische Erkundigungen in den Heimen im Ausland kann sehr viel Arbeit erfordern. Noch schwieriger wird es mit der Vergleichbarkeit der Pflege-Dienstleistungen. Die Pflegeleistungen in Deutschland (Kategorie 1, 2, 3,4,5) gibt es in dieser Weise in keinem weiteren Land. Wie und was erstatten die deutschen Kranken- und Pflegekassen den deutschen Senioren im Ausland?
Unser Tipp: Es gilt daher sich bei allen Ländern (vor allem aber EU-Ausland) sich hier genauestens vorher schon zu erkundigen. Wir haben unsere Seniorenheime alle in einem übersichtlichen Dienstleistungs-Raster einsortiert. Denken Sie aber auch an die Zukunft: wenn für Sie jetzt Pflege noch nicht aktuell ist – sie könnte es im höheren Alter noch werden. Und wie ist dann darauf Ihre ausgewähltes Seniorenheim vorbereitet?

2. Qualität der Pflegeheime schlecht vergleichbar

Neben den Preisen und der Leistung ist aber die Qualität nicht minder wichtig. Besichtigen Sie daher mindestens 2 Seniorenheime vorher, welche in die engere Wahl kommen können, wenn Sie konkrete Empfehlungen von uns oder anderen neutralen Personen erhalten haben. Unsere Erfahrungen und auch unser Angebot zeigt, dass die Vielfalt der Altenheime sowohl in Leistung als auch Qualität enorm groß ist. Wenn Sie keine konkreten Empfehlungen oder Tipps für gute Heime haben sollten Sie besser 5 oder noch mehr Heime sich zumindest kurz anschauen. In allen unseren Seniorenresidenzen und Pflegeheimen ist Probewohnen möglich. Nur solche Heime sind bei uns in der Auswahl, denn wir empfehlen Ihnen diese Möglichkeit in Anspruch zu nehmen. So können Sie sich am besten von der Qualität der Seniorenheime überzeugen.

3. Unbekannte Sprache im Ausland unterschätzen

Es gibt viele Heime im Ausland, welche deutsch- und englischsprachige Internetauftritte haben. Dies heißt aber noch lange nicht, dass das Heim auch wirklich auf deutschsprachige Senioren vorbereitet ist. Wir haben etliche Heime besucht, und nur diejenigen kommen bei uns in Betracht, welche auch wirklich bereits Erfahrung mit Deutschen, Österreichern, Schweizern und weiteren deutschsprachigen Senioren haben und für diese optimale Betreuung sichern können.
Unser Tipp: Vergewissern Sie sich also bei den Heimen Ihrer engeren Wahl, wie es mit deutschsprachigem Personal (Pfleger, Ärzte, etc.) wirklich aussieht, denn es reicht nicht, dass lediglich der Homepage-Ersteller den Internetauftritt auf Deutsch erstellen konnte. Übrigens: Ungarn ist neben seiner bekannten Deutschfreundlichkeit auch bekannt für den hohen Anteil der eigenen deutschsprechenden Bevölkerung (Stichwort: Donauschwaben), weshalb neben Englisch Deutsch die meist gesprochene Fremdsprache in Ungarn ist.

4. Entfernung zu der Altenheim unterschätzen

11 oder 12 Std. Flugzeit nach Bangkok lassen sich nicht schönreden. Oft wird aber die Entfernung nach Ungarn überschätzt. Sehr viele Seniorenresidenzen und Pflegeheime sind in einem Umkreis von weniger als eine Stunde Fahrtzeit von Flughäfen in Ungarn erreichbar. Von München aus ist Budapest z.B. schneller mit dem Auto zu erreichen als Berlin. Für Österreicher ist die Entfernung gerade im grenznahen Gebiet keine Frage.
Unser Tipp: Erkundigen Sie sich vorher über die Reisekosten und Reisedauer inkl. auch den Fahrtzeiten vom Flughafen zu den gewählten Seniorenresidenzen und Pflegeheimen. Nach Budapest können Sie z.B. bereits ab 60,- € pro Person fliegen. Die Flugzeit beträgt ca. 1 Stunde.

5. Wichtigkeit der Gastfreundlichkeit bewerten

Unser Tipp gleich vorweg: Wenn Sie sich für ein Seniorenheim im Ausland entschlossen haben, dann suchen Sie sich ein Altenheim aus welches in einem gast- und deutschfreundlichem Land liegt, denn Sie wollen gut behandelt werden und sich gut fühlen. Ungarn ist seit jeher eines der deutsch-freundlichsten Länder auf der Welt. Dies liegt sowohl an der eng verbundenen Geschichte der letzten Jahrhunderte mit Deutschland und Österreich, als auch an der herzlichen Gastfreundlichkeit der Ungarn generell. Als devisenstarker Ausländer sind Sie als Deutscher, Österreicher oder Schweizer meistens in allen osteuropäischen Ländern gerne gesehen, aber nicht jedes Lächeln, welches Ihnen in weniger deutsch-freundlichen Ländern begegnet könnte wirklich natürlich sein. Ungarn ist hier sehr offen und freut sich wirklich herzlich über Sie.

6. Sitz der Vermittlerfirma

Falls Sie von Dritten beraten werden bezüglich einer optimalen Seniorenheim-Unterbringung, dann achten Sie auch auf die Seriosität der Berater-/Vermittlerfirma und derren neutrale Haltung bzgl. der verschiedenen vorgestellten Seniorenheime. Wichtig ist hierbei auch die Betriebsform und der Sitz dieser Firma, denn falls diese nicht Ihren Sitz in Deutschland hat kann es zu sehr undurchsichtigen Verträgen kommen, denn Sie betreten als Deutscher rechtlich völliges Neuland.

7. Vertragsgestaltung verständlich und vergleichbar auf deutsch

Sehr wichtig ist auch die Vertragsgestaltung für die Seniorenresidenz und Pflegeheim-Unterbringung. Denn wie in Deutschland ist es auch im Ausland üblich, dass jede Seniorenresidenz und jedes Pflegeheim seine eigenen Unterbringungsverträge hat. Gerade aber bei unterschiedlichen Leistungen (siehe Tipp 1) bezüglich der Unterbringung und der Pflege-Dienstleistungen der Seniorenresidenzen und Pflegeheime ist es wichtig die Inhalte zu verstehen um sie vergleichen und prüfen zu können. Leider haben die ausländischen Heime selten deutschsprachige Verträge, weil sie oft auch gar nicht auf deutschsprachige Senioren vorbereitet sind. Unsere besten Altenheime haben alle die selben Verträge in deutscher Sprache und exakt denselben Inhalt, welche auch anwaltlich geprüft sind.
Unser Tipp: Lassen Sie sich die Texte von jemanden übersetzen. Wenn sie keinen Bekannten haben, der die nötige Sprache kennt kann ein Dolmetscher je nach Qualifikation für ca. 1,70€ pro Zeile die Übersetzungsarbeit erledigen. Je nach Vertragsgestaltung kosten Standardverträge mit 3 oder 4 Seiten ca. 200,- bis 400,- €. Wenn Sie also 2 oder mehr Verträge vergleichen kann sich der Betrag schnell auf einen vierstelligen Betrag summieren, welches sich aber auf jeden Fall auf lange Sicht auszahlt, denn Sie wollen die Seniorenresidenz oder das Pflegeheim nicht im Falle eines Falles wechseln müssen.

Die persönliche Vertretung vor Ort in Ungarn als auch Deutschland ist wichtig. Denn Sie wollen Ansprechpartner, dem Sie vertrauen können, der die Erfahrung und Vergleichsmöglichkeiten hat um Ihnen das für Sie beste Seniorenheim zu empfehlen.

Unser Team berät Sie gerne – kostenlos und unverbindlich!

Definition der Pflegegrade Deutschland

So viel Pflegegeld kann man von der Versicherung erhalten

Wenn man Pflegebedürftig wird, kann man bestimmte finanzielle Hilfe beantragen.
Entweder wird man automatisch eingestuft, oder man soll die Einstufung beantragen, es gibt insgesamt 5 Pflegegrade, je nach Bedürftigkeit. Bei Pflegegrad eins ist man noch nicht in der Lage, dass man Pflegegeld bekommt. Trotzdem erhält man einen sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € pro Monat.
Erst, wenn man die Einstufung Pflegegrad zwei bekommt, kann mit Pflegegeld gerechnet werden. Je höheren Pflegegrad man hat, desto mehr Pflegegeld erhält man. Ein Gutachten stuft den jeweiligen Pflegebedürftigen ein.

Pflegeleistungen ab 2024Pflegegrad 1Pflegegrad 2 Pflegegrad 3Pflegegrad 4Pflegegrad 5
Geldleistung ambulant0 €332 €572 €764 €946 €
Sachleistung ambulant0 €760 €1431 €1778 €2200 €
Entlastungsbetrag ambulant
(zweckgebunden)
125 €125 €125 €125 €125 €
Leistungsbetrag stationär125 €770 €1262 €1775 €2005 €

Wenn man bei der Pflegekasse einen Antrag auf Unterstützung einreicht, wird der Medizinische Dienst ein Gutachten anfertigen. Mithilfe dieses Gutachtens stuft die Krankenkasse das Pflegegrad ein. Das Gutachten überprüft, wie selbstständig man den Alltag schafft, wie weit man Hilfe braucht. Es ist wichtig vor dem Prüfer nichts zu verheimlichen, denn so kann er einen ausführlichen Bericht erstellen.
Es gibt 6 Anhaltspunkte, oder Module, wonach gefragt wird: 

Modul 1: Mobilität, ob man fest sitzen kann, wie man sich im Bett bewegen kann, wie weit man in der Umgebung gehen kann, wie schwer man Treppen steigen kann.
Modul 2: Es geht hier darum, ob man Bekannte oder Verwandte erkennen kann, ob man sich zeitlich und örtlich orientieren kann. Man soll sich an wichtige Geschehnisse erinnern kann. Das Alltagsleben soll man steuern können, und zwar so, indem man sich für etwas, oder gegen etwas entscheiden kann. Man soll imstande sein, Gefahren beurteilen zu können, an Gesprächen teilzunehmen, und Gedanken mitteilen zu können.
Modul 3: darin erfasst der/die Gutachter/in die Benehmensweisen des Pflegebedürftigen, ob er/sie in der Lage ist, sich beherrschen zu können, so dass man weder sich, noch andere mit verbaler Aggression, oder physischer Kraft droht. Ob man Wahnvorstellungen, oder selbstzerstörende Gedanken, oder Handlungen hat, ob man mit berechtigten, oder erfundenen Ängsten zurechtkommt. Innerhalb dieses Moduls gibt es vier Bewertungsskala, wie häufig die Symptome auftreten, wie oft man Hilfe braucht. Bei Depression kann es zur Abweisung von Unterstützung kommen, der wieder ein zu lösender Fall ist. Einer der zu bewertende Punkte ist die Schlafruhe.
Modul 4: hier geht es um die Fähigkeit sich selbst versorgen zu können, sich waschen, und sich kleiden zu können, sich mit Essen und Trinken zu versorgen, und auf die Toilette zu gehen. Harn- oder Stuhlinkontinenz sollten selbst behoben werden.
Körperpflege spielt eine besonders große Rolle bei der Beurteilung.
Modul 5: Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen. Hier geht es darum, dass Pflegebedürftige auch mit Medizin versorgt werden müssen. Ob man imstande ist, die Medikamente selbständig einzunehmen, den Blutdruck selber zu messen, Intravenöse Zugänge werden oft von Pflegekräften durchgeführt. Wie oft man bei regelmäßigen Terminen außer Haus Hilfe benötigt.
Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Hier wird beurteilt, wie man seinen Alltagsleben strukturieren kann. Wie gut man den Tagesverlauf planen und durchführen kann. Ob man sich mit einer Vorliebe beschäftigen kann.
Hier ist auch sehr wichtig der Kontakt zu anderen Personen, die man kennt, oder eventuell neu kennenlernt, ob man fähig ist, diese Kontakte pflegen zu können.
Ob man sich ausruhen und ausschlafen kann, ist ebenfallt wichtig.

Man stellt einen Antrag, indem man sich zuerst an seinen Hausarzt wendet, und ihn um Rat bittet. Dann kann man einen Antrag auf Pflegegeld an die angegliederte Pflegekasse der Pflegebedürftigen stellen.
Es ist sehr wichtig, sich auf das Gespräch mit dem/der jeweiligen Bewerter/in vorzubereiten, indem man die relevanten Dokumente, wie Arztberichte, Befunde, Medikamentenpläne zusammenstellt.
Unter diesem Link können Sie dann Grad der Pflege berechnen: https://www.steuertipps.de/service/rechner/pflegegradrechner#steps/1

Was zahlen die Versicherungen in Osteuropa?

Die gesetzlichen Krankenversicherungen im EU-Ausland wie Ungarn?

Für in Deutschland pflichtversicherte Rentner, die auch EU-Staatsbürger sind bleibt der Versicherungsschutz auch bestehen, wenn ein Umzug in andere Staaten der Europäischen Union erfolgt. Die Leistungsgewährung im EU-Ausland erfolgt nach den Grundsätzen des Aufenthaltslandes nach dem sogenannten Sachleistungsprinzip. Hierzu stellt der deutsche Krankenversicherungsträger dem Versicherten eine auf EU-Ebene abgestimmte Anspruchsbescheinigung aus, die der Versicherte einem Krankenversicherungsträger am neuen Wohnort vorlegt. Darauf hin erhält der Versicherte die Sachleistungen nach den Rechtsvorschriften des neuen Wohnstaates. Zu den Sachleistungen gehören ärztliche und zahnärztliche Behandlungen, Krankenhausbehandlungen, Versorgung mit Arznei- und Heilmitteln usw. Es ist dabei zu beachten, dass auch die Zuzahlungsregelungen des neuen Wohnsitzes gelten, die durchaus von den deutschen Regelungen erheblich abweichen können und evtl. mehr Zuzahlungen anfallen als in Deutschland üblich.
Die Kosten der in Anspruch genommenen Leistungen werden zwischen dem ausländischen und deutschen Krankenversicherungsträger direkt ausgeglichen.

Einfach gesagt: Sie erhalten alle Leistungen, die auch den ungarischen Staatsbürgern zusteht!

Die gesetzlichen Pflegeversicherungen im EU-Ausland wie Ungarn?

Die Pflegeversicherung folgt grundsätzlich immer den Regelungen der Krankenversicherung. Besteht also eine Pflichtversicherung in der Krankenversicherung, so besteht diese in der Regel auch für die Pflegeversicherung. Somit können bei pflichtversicherten Personen auch Sachleistungen der Pflegeversicherung des neuen Aufenthaltsortes in Anspruch genommen werden. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass es in vielen Ländern der EU nicht so umfangreiche Leistungen bei Pflegebedürftigkeit gibt. Hierzu ist anzuraten, sich vor dem Umzug mit dem Versicherungsträger des neuen Wohnstaates frühzeitig in Verbindung zu setzen.
Ein in Deutschland bewilligtes Pflegegeld wird auch bei einem Aufenthalt in einem anderen Staat der EU weiter bezahlt. Hierbei ist zu beachten, dass der Umzug der deutschen Pflegekasse frühzeitig bekannt gemacht wird, um Wartezeiten bei Überweisungen in das Ausland zu vermeiden. Außerdem sollte beachtet werden, dass ggf. im Ausland in Anspruch genommene Pflegesachleistungen auf das Pflegegeld aus Deutschland angerechnet werden. Die Festlegung von Pflegebedürftigkeit bzw. die Festlegung einer höheren Pflegestufe / Pflegegrad im Ausland ist immer im Einzelfall mit der deutschen Pflegekasse zu klären. Es gibt hier kein standardisiertes Verfahren.


In den Musterbedingungen der Krankheitskosten-Vollversicherung (MB/KK) die seitens der Krankenversicherer in der Regel den eigenen zugrundelegt werden, wird auf den Fall der permanenten Wohnsitzverlegung ins Ausland wie folgt eingegangen:

„Verlegt eine versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthaltes in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einen anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, so setzt sich das Versicherungsverhältnis mit der Maßgabe fort, dass der Versicherer dem Versicherten höchstens zu denjenigen Leistungen verpflichtet bleibt, die er bei einem Aufenthalt im Inland zu erbringen hätte.“ (§ 1 Abs. 5 MK/BK)
Musterbedingungen/Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK)

Einfach gesagt: Sie erhalten genau die gleichen Leistungen wie in Deutschland!
Selbstverständlich müssen Sie bestimmte Anmeldeformalitäten einhalten.
Wir helfen Ihnen, damit alles reibungslos funktioniert.

Die privaten Krankenversicherungen im EU-Ausland wie Ungarn?

„Verlegt eine versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einen anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, so setzt sich das Versicherungsverhältnis mit der Maßgabe fort, dass der Versicherer höchstens zu denjenigen Leistungen verpflichtet bleibt, die er bei einem Aufenthalt im Inland zu erbringen hätte.“ (§ 1 Abs. 5 MB/KK). 
Das heißt, dass das Versicherungsverhältnis bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts in einen anderen Mitgliedstaat der EU oder in einen anderen Vertragsstaat des Abkommens über den EVVR nicht automatisch endet, sondern fortgesetzt wird. Dies gilt allerdings mit der Maßgabe, dass der Versicherungsschutz seinem Umfang nach auf die Leistungen begrenzt bleibt, die der Versicherer bei einem Aufenthalt des Versicherten im Inland hätte erbringen müssen. 

Sie erhalten also, genau die Leistungen die Sie auch in Deutschland erhalten würden!

Die privaten Pflegeversicherungen im EU-Ausland wie Ungarn?

Bei den privaten Pflegepflichtversicherungen endet das Versicherungsverhältnis grundsätzlich mit der Verlegung des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes ins Ausland. Allerdings kann die private Pflegeversicherung unter bestimmte Voraussetzungen fortgesetzt werden (vgl. § 15 Abs. 4 MB/PPV). Derjenige, der ins EU-Ausland geht, muss spätestens innerhalb eines Monats nach Verlegung des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenhaltes einen Antrag auf Fortsetzung der Pflichtversicherung stellen. Der Versicherer verpflichtet sich, den Antrag anzunehmen, falls er innerhalb der vorgenannten Frist gestellt wurde. Für die Dauer dieser besonderen Vereinbarung ist der für die private Pflegeversicherung maßgebliche Beitrag zu zahlen.
Es besteht auch im EU-Ausland Anspruch auf Pflegegeld oder anteiliges Pflegegeld. Im Übrigen ruht die Leistung des Versicherers. Sie können die ähnlichen Leistungen erhalten wie in Deutschland, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Wir helfen Ihnen egal bei welcher Versicherung Sie sind!

Arten der Senioreneinrichtungen in Ungarn

In der Praxis werden viele unterschiedliche Namen für die Senioren-Einrichtungen verwendet.
Nachfolgend möchten wir diese Begriffe erläutern, welche in Ungarn und osteuropäischem Ausland auch so kategorisiert werden.

Senioren-Wohngemeinschaft und betreutes Wohnen

In einer Senioren-Wohngemeinschaft wohnen agile Senioren zusammen mit der gemeinsamen Motivation im Alter nicht alleine leben zu wollen. Die Bewohner teilen sich eine Wohnung oder ein Haus mit separaten Wohnungen oder Zimmern und zusätzlichen Gemeinschaftsräumen wie etwa einer große Küche oder einem Garten.
In vielen Häusern kommt regelmäßig ein Pflegedienst und/oder Betreuer. Dies ist bekannt unter „Betreutes Wohnen“

Seniorenresidenz und Seniorendomizil

Eine Seniorenresidenz oder Seniorendomizil ist eine Wohneinrichtung für ältere Menschen, die in Gemeinschaft und gleichzeitig in einer eigenen Häuslichkeit in Sicherheit leben und wohnen wollen. Sie zeichnet sich durch gut ausgestattete, altersgerechte, abschließbare Wohnungen in unterschiedlicher Größe sowie durch eine Vielzahl individuell wählbaren und qualitativ hochwertigen Serviceangeboten aus. Mindeststandard einer Seniorenresidenz sind also ein großzügiges Ambiente, ein kulturell auf die Bewohner zugeschnittenes Angebot, freie Wählbarkeit der Angebote, Verlässlichkeit und gesichert hohe Qualität der Serviceleistungen. 

Die baulich-räumliche Ausgestaltung einer Residenz umfasst neben den Wohnungen in der Regel Gemeinschaftsräume, Restaurant oder Cafe, Schwimmbad, Bibliothek, Wellnessangebote und weitere großzügig geschnittene Veranstaltungsräume, welche in der Regel behindertengerecht geplant wurden.

Eine überdurchschnittliche Dienstleistungsvielfalt wird im Bedarfsfall den Residenzbewohnern ein unterstützendes, auf die individuellen Wünsche ausgerichtetes Angebot gewährleisten. Dienstleistungsangebote wie Betreuung, Reinigung der Wohnung, Notruf, Kommunikation, anspruchsvolle Kultur, Rezeptionsservice 24 Std., ein kulinarisches gastronomisches Angebot und eine zeitlich und inhaltlich definierte Betreuung im Krankheitsfall gehören zum Grundservice einer Seniorenresidenz. Weiter ist es für die Bewohner möglich, zahlreiche zusätzliche Leistungen wie (z.B. Wellness, Bus-Ausflüge,…) nach persönlichem Wunsch und Bedarf zu wählen.
Im Fall von Pflege- und Betreuungsbedarf können die Erbringung von Pflege – und Betreuungsleistungen in der eigenen Wohnung des Residenzbewohners durch einen hauseigenen zugelassenen stationären oder ambulanten Pflegedienst ausgeführt werden.

Medizinische Rehabilitation

Rehabilitation ist eine interdisziplinäre Aufgabe, die oft die Zusammenarbeit von Ärzten, Pflegekräften, Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten, Psychologen und anderen Spezialisten erfordert. Zusätzlich werden die Patienten oder ihre Anghörigen auch im Hinblick auf die spätere Eigenversorgung beraten, z.B. durch Ausprobieren und Verordnung von medizinischen Hilfsmitteln und Schulung zur Selbsthilfe. Bei der geriatrischen Rehabilitation steht  das Erhalten größtmöglicher Selbstständigkeit und Vermeiden von Pflegebedürftigkeit im Mittelpunkt.
Vorwiegend sind Pflegeheime für diese medizinische Rehabilitation von Senioren und auch jüngeren Menschen vorbereitet, welche selbstverständlich auch in ungarischen Pflegeheimen möglich ist.

Pflegeheim

Ein Pflegeheim ist eine Stätte vornehmlich für Senioren, die bereits auf Unterstützung im Alltag oder auch auf Pflege mehrmals täglich angewiesen sind. Es ist ausdrücklich nicht auf ältere Mitbürger ausgelegt, da auch jüngere behinderte, chronisch kranke, geistig und körperlich behinderte Menschen ein umsorgtes und lebenswertes Leben respektvoll führen können. Es ist medizinisch umfangreich ausgestattet und weist Ähnlichkeiten zu einem Krankenhaus auf. Trotzdem ist es auch hier immer möglich den eigenen Wohnraum mit eigenen Möbeln zu bestücken, um sich wohlfühlen zu können.
Auch Senioren mit höchster Pflegestufe 3H und schwerstbehinderte Mitbürger sind hier optimal aufgehoben. Für an Demenz, Alzheimer und Parkinson erkrankte Bewohner werden qualitativ hochwertige tagesstrukturierende Angebote einer Tagesbetreuung im Haus vorgehalten. Die Pflegerinnen sind diplomiert und bestens geschult.

Kurzzeit Pflege

Jeder Mensch muss sich ab und zu erholen, um die Batterien wieder aufzuladen.  Das wissen gerade die, die sich der doppelten Anforderung stellen müssen, neben der täglichen Arbeit eine geliebte Person zu pflegen.  Deswegen haben viele Pflegeheime in Ungarn die Kurzzeitpflege eingeführt. Sie können Ihre Verwandten in ein Pflegeheim unterbringen für die Zeit, die sie zum Erholung brauchen. Dabei wissen Sie, dass sie oder er in guten Händen ist und liebevoll gepflegt wird. Eine Woche oder ein Monat, ganz wie Sie es wollen.

Hospiz

Im deutschen Sprachraum der Gegenwart wird mit Hospiz meist eine stationäre Pflegeeinrichtung bezeichnet, die meist über nur wenige Betten verfügt und ähnlich wie ein kleines Pflegeheim organisiert ist. Sie bietet eine Sterbebegleitung in der letzten Lebensphase. Jedes der von uns angebotenen Pflegeheime als auch Seniorenresidenzen haben eine kleine Hospiz-Abteilung.

Seniorenheim, Altenheim oder Altersheim

stellen den Überbegriff von Pflegeheimen und Seniorenresidenzen dar, wobei hier kein Schwerpunkt auf eines von beiden gelegt wird.

Wir können Ihnen auf alle oben genannten Senioreneinrichtungen im Ausland und speziell Ungarn interessante und passende Häuser vorstellen.

Definition der Pflegestufen Österreich

Höhe des Pflegegeldes (ab 1.1.2011)

Das Pflegegeld erhält man einmal im Monat. Wie viel Pflegegeld man bekommt hängt davon ab, welche Pflegestufe man hat.
Die Pflegestufe sagt aus, wie viel Pflege man braucht. Es gibt 7 Pflegestufen.
Stufe 1: Man erhält 154,20 Euro im Monat, wenn man mehr als 60 Stunden Pflege benötigt.
Stufe 2: Man erhält 284,30 Euro im Monat, wenn man mehr als 85 Stunden Pflege benötigt.
Stufe 3: Man erhält 442,90 Euro im Monat, wenn man mehr als 120 Stunden Pflege benötigt.
Stufe 4: Man erhält 664,30 Euro im Monat, wenn man mehr als 160 Stunden Pflege benötigt.
Stufe 5: Man erhält 902,30 Euro im Monat, wenn man mehr als 180 Stunden Pflege braucht und eine dauernde Bereitschaft einer Pflegerin oder eines Pflegers notwendig ist.
Stufe 6: Man erhält 1.242,00 Euro im Monat, wenn man mehr als 180 Stunden Pflege braucht und die Betreuung nicht planbar ist oder ständig notwendig ist.
Stufe 7: Man erhält 1.655,80 Euro im Monat, wenn man mehr als 180 Stunden Pflege braucht und nicht bewegungsfähig ist.
Wenn man eine erhöhte Familienbeihilfe erhält werden 60,- Euro abgezogen.

Besonders schwerbehinderte Menschen bekommen

bis zum 7. Lebensjahr monatlich 50 Stunden zusätzlich
bis zum 15. Lebensjahr monatlich 75 Stunden zusätzlich und wenn sie älter als 15 Jahre sind monatlich 25 Stunden zusätzlich.

Diagnosebezogene Mindesteinstufungen

Wenn man bestimmte Behinderungen hat, die eine Ärztin oder ein Arzt festgestellt hat erhält man automatisch eine bestimmte Pflegestufe.
Stufe 3 bekommen stark Sehbehinderte und Rollstuhlfahrer.
Stufe 4 bekommen Blinde und Rollstuhlfahrer die wegen ihrer Krankheit nicht kontrollieren können, wann sie auf die Toilette müssen.
Stufe 5 bekommen Taub blinde oder Rollstuhlfahrer, die ihre Arme nicht verwenden können und eine Person brauchen, die ihnen hilft in den Rollstuhl oder aus dem Rollstuhl zu kommen.
Feststellung erfolgt durch Sachverständige

Hinweis

Wenn man länger im Krankenhaus bleiben muss, erhält man für diese Zeit kein Pflegegeld.

Diese und weitere Informationen finden Sie unter  http://www.bundessozialamt.gv.at/

Definition der Pflegestufen Schweiz

Pflegekosten

Die Pflegekosten nach BESA ergeben sich nach der Pflegestufe (Faktor Betreuungszeit) nach den 12 BESA Stufen und den erbrachten Maßnahmenpakete MP 1 bis 5 (Pflegetätigkeiten)

Maßnahmenpakete MP 1 bis 5 (Pflegetätigkeiten)

MP 1 = Psychogeriatrische Leistung
MP 2 = Mobilität, Sensorik und Motorik
MP 3 = Körperpflege
MP 4 = Essen und Trinken
MP 5 = Medizinische Pflege

Höhe des Pflegegeldes

Das Pflegegeld erhält man einmal im Monat. Wie viel Pflegegeld man bekommt hängt davon ab, welche Pflegestufe man erhält. Diese sagt aus, wie viel Pflege man täglich benötigt.

PflegegradePflegebedarfPflegegeld
1bis 20 Min.18,80 CHF
2von 21 Min. bis 40 Min.20,70 CHF
3von 41 Min. bis 60 Min.30, 20 CHF
4von 61 Min. bis 80 Min.45,20 CHF
5von 81 Min. bis 100 Min.54,70 CHF
6von 101 Min. bis 120 Min.71,40 CHF
7von 121 Min. bis 140 Min.87, 70 CHF
8von 141 Min. bis 160 Min.101,70 CHF
9von 161 Min. bis 180 Min.112.10 CHF
10von 181 Min. bis 200 Min.136,30 CHF
11von 201 Min. bis 220 Min.166,20 CHF
12von mehr als 220 Min.187,90 CHF

Die Prüfung der Einstufung erfolgt in den ersten Tagen. Nach ca. 2 Wochen erhält man das Einstufungsergebnis. Nach 6 Monaten erfolgt eine Überprüfung und jährlich wird danach eine Vollerhebung durchgeführt. Bei merklichen Veränderungen oder auf Wunsch des Bewohners kann eine außerordentliche Zwischenprüfung mit einer neuen Zielvereinbarung und Leistungserfassung erstellt werden.

Warum Ungarn?

Ungarn – ein Land mit Hilfsbereitschaft und Herzlichkeit

Ungarn war schon immer das deutsch-freundlichste Land in Osteuropa. Geschichtlich gibt es enge Verbindungen angefangen von den Anhalts über Gisela von Ungarn, den beiden gemeinsamen durchstandenen Weltkriegen bis zu der neuesten Geschichte. Hier denken wir an die Öffnung des eisernen Vorhanges, der der Anfang des Endes der sozialistischen Länder war und die Deutsche Einheit ermöglichte. Ost- und Westdeutsche haben sich dort bis zu der Wiedervereinigung mit ihren Verwandten und Freunden heimlich im Urlaub getroffen (meistens am Balaton/Plattensee).
Viele sprechen die Sprache und wir haben eine gemeinsame Kulturgeschichte, die gleiche Religion und das gleiche Wertesystem. Das selbe gilt für Österreich, wenn wir an die österreichisch-ungarische Monarchie denken.
Das Klima ist sehr angenehm, das kulinarische Angebot ist köstlich, die Weine sind hervorragend und es gibt viel mehr Sonnenstunden im Jahr als in Deutschland. Von der Gastfreundschaft können alle nur Gutes erzählen.
Zur Entspannung können Sie schöne Wanderungen und ausgedehnte Spaziergänge unternehmen in der Hügellandschaft am Balaton (Plattensee) oder in der Gebirge von Nord- Ost Ungarn. Sie können Baden, Fischen, Segeln am Plattensee, am Stausee der Theiß oder Donau, oder jagen in einem der vielen Jagdgebieten in Ungarn.
Ungarn ist reich an warmen Thermalquellen, die bereits die alten Römer und später die Türken nutzen und zu schätzen wussten. Hévíz und Bück sind deutschlandweit bekannte Thermalbäder, aber in Egerszalók, Budapest, Szeged, Debrecen und Miskolc-Tapolca finden Sie ebenbürtige Thermal Bäder um nur einige zu nennen.
Das Kulturleben in Ungarn ist sehr vielseitig. In Budapest und allen größeren Städten finden Sie Theater, wo neben den uns wohlbekannten Operetten und Opern auch modernste Stücke vorgeführt werden. Im Sommer werden in fast allen Städten Freilichttheater-Vorstellungen angeboten. Das berühmteste ist vielleicht in Szeged, aber auch die in Budapest und Pécs, Szentendre, das Höhlentheater in Fertörákos oder dem Burgtheater in Köszeg sollten Sie einmal besuchen.

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