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Anspruch auf Pflegegeld bei Pflege im EU-Ausland
Weiterhin Anspruch auf Pflegegeld
Wer als Deutscher im Ausland pflegebedürftig ist, hat weiterhin Anspruch auf Zahlung des niedrigeren Pflegegeldes aus der Pflegeversicherung. Wenn Sie sich also als Pflegebedürftiger in Ländern der EU sowie des EWR (Norwegen, Island, Lichtenstein und Schweiz) aufhalten, besteht weiterhin die Möglichkeit, das Pflegegeld bei Ihrer Pflegekasse zu beantragen. Sie bekommen dann diese Geldleistungen direkt überwiesen.

Die Pflege im Ausland
Die deutsche Pflegeversicherung muss Pflegebedürftigen, die im EU-Ausland leben, Pflegegeld zahlen. Die sogenannten Sachleistungen der Pflege müssen aber nicht bis zur selben Höhe wie in Deutschland erstattet werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EUGH) entschieden. Die deutsche Pflegeversicherung muss Pflegebedürftigen, die im EU-Ausland leben, Pflegegeld zahlen.

Pflegesachleistungen bei Pflege im EU-Ausland
Vor einen Wohnortwechsel in das EU-Ausland oder des EWR sollten Sie unbedingt mit Ihrer Pflegekasse reden und abklären, welche Leistungen Sie aus der deutschen Pflegeversicherung beanspruchen und beziehen können. Wenn Sie sich bei Pflege im Ausland nur auf die Leistungen der deutschen Pflegeversicherung verlassen, liegt die Differenz zwischen dem gezahlten Pflegegeld und dem vollen Anspruch auf Pflegesachleistungen meist bei mehr als 800 Euro pro Monat. (hinter diesem Satz etwas Positives schreiben?? Mit Attila besprechen!!)

Pflegestufen werden zu Pflegegraden
Mit dem Inkrafttreten des zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) am 01.01.2016 wurde beschlossen, dass zum 1. Januar 2017 die aktuellen Pflegestufen durch die fünf Pflegegrade abgelöst werden sollen.
Was sind Pflegegrade?
Seit dem 01.01.2017 haben die Pflegestufen einen neuen Namen. Die neue Einheit zur Bewertung von Pflegebedürftigkeit nennt sich Pflegegrad. Es gibt insgesamt fünf Pflegegrade .
In diesem Zuge wurden die aktuell vier Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt. Dies soll dazu beitragen, dass zukünftig auch pflege- oder aufsichtsbedürftige Personenkreise, die bis jetzt noch keine Pflegestufe erhalten würden, einem der fünf Pflegegrade zugeordnet werden können.
Wird das Pflegegeld auch im Ausland bezahlt?

Wer im Ausland lebt und pflegebedürftig ist, bekommt zwar ein Pflegegeld bezahlt, doch er hat keinen Anspruch auf Pflegesachleistungen. Ist der ständige Wohnsitz nicht innerhalb des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) oder in der Schweiz, gelten andere Regeln.)

So viel Pflegegeld kann man vom Staat erhalten

Wenn man Pflegebedürftig wird, kann man bestimmte finanzielle Hilfe beantragen.
Entweder wird man automatisch eingestuft, oder man soll die Einstufung beantragen, es gibt insgesamt 5 Pflegegrade, je nach Bedürftigkeit.
Bei Pflegegrad eins ist man noch nicht in der Lage, dass man Pflegegeld bekommt. Erst, wenn man die Einstufung Pflegegrad zwei bekommt, kann mit Pflegegeld gerechnet werden. Je höheren Pflegegrad man hat, desto mehr Pflegegeld erhält man. Ein Gutachten stuft den jeweiligen Pflegebedürftigen ein. Um einen Pflegegrad zu erhalten, muss man einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen.

 

Voraussetzungen für die Pflegegrade

Mit der zukünftigen Begutachtung der Pflegebedürftigkeit wird der individuelle Grad der Selbstständigkeit in sechs verschiedenen Modulen gemessen und mit unterschiedlicher Gewichtung zu einer Gesamtbewertung zusammengefasst. Aus dieser Gesamtbewertung ergibt sich dann der jeweilige Pflegegrad.

Das neue Begutachtungsassessment (NBA)

Die sechs Module, die bewertet werden, sind:

  • Mobilität (körperliche Beweglichkeit, Fortbewegen, Treppensteigen, etc.)
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (verstehen und sprechen, Orientierung über Ort und Zeit, etc.)
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (Unruhe in der Nacht, Ängste oder Aggressionen, etc.)
  • Selbstversorgung (selbstständig waschen, auf Toilette gehen, etc.)
  • Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (Fähigkeit Medikamente selbstständig einzunehmen, Zurechtkommen mit Hilfsmitteln wie Rollator, selbstständig den Arzt aufsuchen können, etc.)
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (Tagesablauf selbstständig gestalten, mit anderen Menschen in Kontakt treten, etc.)

Vorteile der fünf Pflegegrade

  • Menschen mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz (z.B. Demenz) werden durch den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff besser erfasst und können individueller und zielgerichteter betreut und versorgt werden.
  • Die Leistungen der Pflegeversicherung steigen (Mehr Geld für die Pflege)
  • Die Leistungen der Pflegeversicherung werden an aktuelle Preisentwicklungen angepasst.
  • Der Staat will die ambulante Pflege stärker in den Vordergrund rücken.